Gesetzesänderungen

Gesetzesänderungen · 02. Juli 2018
EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich darauf verständigt, dass Eigenverbrauch aus Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt künftig nicht mehr diskriminiert und mit Abgaben belastet werden darf. Inwiefern und wann das Bundeswirtschaftsministerium gedenkt, diese Vorgabe umzusetzen, da derzeit bei Photovoltaik-Eigenverbrauch aus Anlagen ab zehn Kilowatt eine anteilige EEG-Umlage gezahlt werden muss oder bei Direktlieferungen sogar die komplette EEG-Umlage, ließ es unbeantwortet.